Beschränkte Ausschreibungen

Beschränkte Ausschreibungen

Bekanntmachung über beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen im Rahmen der Veröffentlichungspflicht.

Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um Informationen gemäß § 19 Abs. 5 und § 20 Absatz 3 VOB/A und nicht um eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße i.S.d § 21 VOB/A:

Regierungspräsidium Freiburg
Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg


Teufelsinsel - Vergabeinformation

Hier können Sie Vergabeinformationen / Ausschreibugen als PDF-Datei herunterladen:



Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße i.S.d § 21 VOB/A:

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