Beschränkte Ausschreibungen
Bekanntmachung über beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen im Rahmen der Veröffentlichungspflicht.
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um Informationen gemäß § 19 Abs. 5 und § 20 Absatz 3 VOB/A und nicht um eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße i.S.d § 21 VOB/A:
Regierungspräsidium Freiburg
Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
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Öffentliche Ausschreibungen
Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Ausschreibungen nach der VOB.
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